Aktuelles
Novellierung der Trinkwasserverordnung
Die Novellierung der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) setzt wichtige europäische Vorgaben für den Schutz des Trinkwassers in nationales Recht um.
Die zweite Verordnung zur Novellierung der TrinkwV vom 20.06.2023 ist am 24.06.2023 in Kraft getreten.
Änderungen gibt es insbesondere für Betreiber von Wasserversorgungsanalagen durch die Einführung neuer Parameter und Festlegung niedrigerer Grenzwerte für die chemische Überwachung.
Änderungen im chemischen Bereich
Durch die zweite Novellierung der TrinkwV ergeben sich Veränderungen für die chemischen Untersuchungen nach § 7 (aktuelle Fassung).
Einführung neuer Parameter und Substanzgruppen sowie entsprechender Grenzwerte:
- Bisphenol A
- Chlorat/Chlorit
- Halogenessigsäuren (HAA-5)
- Microcystin-LR (Toxin aus Cyanobakterien)
- per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Verschärfung bestehender Grenzwerte:
- Arsen
- Blei
- Chrom
Änderungen im mikrobiologischen Bereich
Durch die zweite Novellierung der TrinkwV ergeben sich Veränderungen für die mikrobiologischen Untersuchungen nach § 6 (aktuelle Fassung).
Neuer Maßnahmenwert für Legionellen:
- Maßnahmen des Betreibers (§ 51 TrinkwV) bereits bei Erreichen des Maßnahmenwertes von 100 KBE/100 ml Legionellen
Untersuchung des Indikatorparameter somatischer Coliphagen (§ 36 TrinkwV)
- Wasserversorgungsanlagen, deren Rohwasser aus Oberflächengewässern stammt
- vier Rohwasseruntersuchungen im Abstand von jeweils 3 Monaten
- Erfassung von Wetterverhältnissen wie Starkregen oder Trockenheit im Untersuchungszeitraum